§1 – GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MINDCREATOR
Inhaber Andreas Pöllinger
Kempener Str. 130
51467 Bergisch Gladbach (nachfolgend MINDCREATOR)
und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt MINDCREATOR nicht an, es sei denn, MINDCREATOR hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 – PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Bearbeitung notwendigen Daten, insbesondere Texte, Bilder und Logos, zur Verfügung zu stellen.
§3 – RECHTE DRITTER
Der Auftraggeber versichert, dass die zur Verfügung gestellten Daten frei von Rechten Dritter sind bzw. der Rechteinhaber die Verarbeitung durch MINDCREATOR genehmigt hat.
MINDCREATOR ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob durch die Verwendung des durch MINDCREATORs erstellten Werks durch den Auftraggeber, Rechte Dritter – insbesondere Urheberrechte – verletzt werden, es sei denn die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MINDCREATOR. MINDCREATOR haftet nicht für Verletzungen der Rechte Dritter, die durch die Verwendung des Werks durch den Auftraggeber begangen werden.
MINDCREATOR verpflichtet sich, falls der Verdacht einer Verletzung der Rechte Dritter aufkommt, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
§4 – SONDERLEISTUNGEN
Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, welche nicht Bestandteil des Auftrags sind, werden entsprechend dem Zeitaufwand nach der üblichen Vergütung gesondert berechnet.
§5 – RECHTE NACH FERTIGSTELLUNG
Nach Fertigstellung des Auftrags gehen alle Rechte an dem Werk an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber gestattet jedoch MINDCREATOR das Werk als Referenzmaterial zu verwenden.
MINDCREATOR ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nur dann, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe ist gesondert zu vergüten.
Durch MINDCREATOR herausgegebene Dateien nach Absatz 2 dürfen nur mit Zustimmung von MINDCREATOR verändert werden.
§6 – HAFTUNG
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von MINDCREATOR.
Für wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet MINDCREATOR nicht.
Soweit MINDCREATOR notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertrags- partner keine Erfüllungsgehilfen von MINDCREATOR. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.
Die Haftung von MINDCREATOR beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden. MINDCREATOR ver- pflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. MINDCREATOR wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Der Auftraggeber stellt MINDCREATOR von Ansprüchen Dritter frei, wenn MINDCREATOR auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl MINDCREATOR dem Auftraggeber seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet MINDCREATOR für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.
§7 – GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausge- schlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MINDCREATOR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung be- rechtigt ist.
§8 – AUFRECHNUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MINDCREATOR unbestritten sind.
§9 – GERICHTSSTAND
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und entgegen seinen Angaben bei der Auftragserteilung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kempener Str. 130, 51467 Bergisch Gladbach.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kempener Str. 130, 51467 Bergisch Gladbach.
§10 – SALVATORISCHE KLAUSE, SCHRIFTFORM
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
Stand: 02/2020